function loadCSS(href) {
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}
loadCSS('/fonts/font.css');
I. Abrechnung der vorhandenen Wasser- und Wärmezähler
II. Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten (gem. Betriebskostenverordnung) soweit im Mietvertrag vereinbart.
- die öffentlichen Lasten
- die Kosten der Wasserversorgung (einschl. Eichkosten)
- die Kosten der Entwässerung
- die Kosten der zentralen Heizungsanlage / Etagenheizung
- die Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasseranlage
- die Kosten des Betriebs des maschinellen Personenaufzugs
- die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung
- die Kosten der Gebäudereinigung u. Ungezieferbekämpfung
- die Kosten der Gartenpflege
- die Kosten der Beleuchtung
- die Kosten der Schornsteinreinigung
- die Kosten der Sach-u. Haftpflichtversicherung
- die Kosten für den Hauswart
- die Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage
- Kabelgebühren
- die Kosten des Betriebs der maschinellen Wascheinrichtung
- die Kosten für die Wartung von Feuerlöschgeräte
- Sonstige Betriebskosten (z.B. Dachreinigungen)